(bei etwa 20 Lektionen p. S.: 75.– CHF pro Lektion)
Das Unterrichtsjahr entspricht dem Schuljahr und ist in zwei Semester eingeteilt. Das Frühlingssemester dauert von Anfang Februar bis zu den Sommerferien, das Herbstsemester vom Ende der Sommerferien bis Ende Januar. Für die genauen Daten ist der Ferienplan der Stadt Zürich massgebend.
Die Anmeldung zum Unterricht kann jederzeit, auch während eines Semesters, erfolgen.
Der Austritt aus dem Musikunterricht ist jeweils auf Ende eines Semesters möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und einen Monat vor Semesterende vorliegen. Bei nicht erfolgter Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht für das folgende Semester bestehen.
Nicht besuchte Lektionen sind honorarpflichtig. Infolge Krankheit oder Unfall werden keine Lektionen gutgeschrieben. Wenn der Schüler/die Schülerin das Instrument verletzungsbedingt nicht spielen kann, ist anstelle der herkömmlichen Lektion sowohl Theorieunterricht als auch Fernunterricht via Skype oder FaceTime möglich.
Abgesagte Lektionen einer Lehrkraft sind nachzuholen. An kantonal gesetzlichen Feiertagen gemäss Art. 20a Abs. 1 ArG im Kanton ZH findet kein Unterricht statt.
Die Kurse sind im Voraus zu bezahlen. Als Basis zur Berechnung der Semester dienen 20 Lektionen. Sollten im Laufe des Semester mehr als 20 Lektionen stattfinden, werden diese Mehrlektionen zusätzlich berechnet. Sollten weniger als 20 Lektionen stattfinden, werden die nicht durchgeführten Lektionen gutgeschrieben. Nachzahlungen und Rückzahlung werden, wenn möglich, mit dem Vorauszahlungsbetrag des Folgesemesters verrechnet.